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Datenschutz
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Das ist unser Beitrag zum Datenschutz.
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Die Datenschutz-Grundverordnung verfolgt nicht das Ziel die Erhebung, Verwendung und Speicherung personenbezogener Daten,
noch die Entwicklung und Verwendung von Programmen zur Datenerhebung und -speicherung, sowie von Trackingtools und ähnlichen Systemen, in Zukunft auf ein technisch notwendiges Maß zu vermindern oder darüber wirksam aufzuklären. Es geht vor allem, um die strafrechtliche Verfolgung von vorsätzlichen wie nicht vorsätzlichen Verstößen gegen die DSGVO, wobei vor allem Bußgelder verhangen werden, die "in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend"¹ sein sollen. Das kann zu Strafen "bis zu 20 Millionen Euro oder im Fall eines Unternehmens bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr, je nachdem, welcher Wert der höhere ist"¹, führen.
Die Datenschutzerklärung möchte lediglich den Besucher einer Internetseite über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten informieren, stellt aber selbst keinen Schutz davor dar.
(¹ Artikel 83 DSGVO)
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